Raucherlounge


Seit dem 01.01.2017 ist unsere Raucherlounge als solche wieder nutzbar. Für die Umsetzung verzichten wir darauf diesen Bereich für gastronomische Zwecke nutzen zu können. Während der Raucherpausen musst ihr leider auf den Verzehr von Speisen und Getränken verzichten!  
Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW